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   BAG, 11.05.1978 - 3 AZR 21/77   

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https://dejure.org/1978,938
BAG, 11.05.1978 - 3 AZR 21/77 (https://dejure.org/1978,938)
BAG, Entscheidung vom 11.05.1978 - 3 AZR 21/77 (https://dejure.org/1978,938)
BAG, Entscheidung vom 11. Mai 1978 - 3 AZR 21/77 (https://dejure.org/1978,938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kommanditist - Mitarbeitervertrag - Kommanditgesellschaft - Arbeitsvertrag - Gesellschaftsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 5; BGB § 611; BetrVG § 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 999
  • BB 1979, 374
  • DB 1979, 362
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.01.1970 - 3 AZR 436/67

    Einstufung der Arbeit eines Kommanditisten auf Grund einer im

    Auszug aus BAG, 11.05.1978 - 3 AZR 21/77
    In einem solchen Falle kann ein Mitarbeitervertrag, auch wenn er in seinen Grundzügen einen Arbeitsvertrag darstellt, nicht losgelöst von der Gesellschafterstellung des Klägers gekündigt werden (vgl. BAG 22, 236 [239] = AP Nr. 14 zu § 528 ZPO [zu II 1 der Gründe] mit Anmerkung von Grunsky [zu 3 der Anmerkung]).
  • BFH, 23.05.1979 - I R 163/77

    Qualifikation von Einkünften - Vorrang einer Norm - Überlassung von

    a) An der gesellschaftlichen Veranlassung kann dann kein Zweifel bestehen, wenn sich die Pflicht des Gesellschafters, Leistungen zu erbringen, bereits aus den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ergibt und somit auf dem Gesellschaftsrechtsverhältnis beruht (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 11. Mai 1978 3 AZR 21/77, NJW 1979, 999, BB 1979, 374) Dabei ist es unerheblich, ob diese Pflicht zur Leistung im Gesellschaftsvertrag konkret oder mehr abstrakt umschrieben ist; durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist die jeweilige Leistung des Gesellschafters und damit die ihr entsprechende Vergütung auch dann, wenn aufgrund einer im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Regel Leistungspflichten durch schuldrechtliche Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter begründet werden.
  • BFH, 23.05.1979 - I R 56/77

    Vergütung an Gesellschafter - Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft -

    a) An der gesellschaftlichen Veranlassung kann kein Zweifel bestehen, wenn sich die Pflicht des Gesellschafters, Leistungen gegen gesonderte Vergütungen zu erbringen, bereits aus den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ergibt und somit auf dem Gesellschaftsrechtsverhältnis beruht (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 11. Mai 1978 3 AZR 21/77, Neue Juristische Wochenschrift 1979 S. 999 - NJW 1979, 999 -, BB 1979, 374).

    Der Umstand, daß diese Tätigkeit auf Einzelaufträgen der Gesellschaft beruhte, die nach Maßgabe der Gebührenordnung für Architekten vergütet wurden, ändert nichts daran, daß die Tätigkeit der Kommanditisten nicht losgelöst von ihrer Gesellschafterstellung gesehen werden kann (vgl. BAG-Urteil 3 AZR 21/77); dies gilt auch für den Einwand der Klägerin, daß sie nur etwa 1/5 der insgesamt aufgewandten Architektenhonorare an die drei Kommanditisten gezahlt habe und daß die Kommanditisten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auch außerhalb des Betriebes der Klägerin für andere Auftraggeber tätig geworden seien.

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 308/91

    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen

    Der Kommanditist kann demgegenüber sogar Arbeitnehmer der Kommanditgesellschaft sein (BAG Urteil vom 11. Mai 1978 - 3 AZR 21/77 - AP Nr. 2 zu § 161 HGB).
  • LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 106/01

    Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als deren Arbeitnehmer;

    Während der Komplementär einer Kommanditgesellschaft nicht zugleich deren Arbeitnehmer sein kann, ist Arbeitnehmereigenschaft bei einem Kommanditisten grundsätzlich möglich (BAG, Urt. v. 08.01.1970 - 3 AZR 436/67 - AP Nr. 14 zu § 528 ZPO unter II 1; v. 11.05.1978 - 3 AZR 21/77 - AP Nr. 2 zu § 161 HGB unter 1).
  • LAG Hamm, 04.07.2007 - 2 Ta 863/06

    Rechtsweg: Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet für

    Die erbrachten Dienstleistungen waren Gesellschafterbeiträge i.S.d. §§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 2 HGB (vgl. BAG vom 11.05.1978 - 3 AZR 21/77, AP Nr. 2 zu § 161 HGB).
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 321/91

    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Anforderungen an die

    Der Kommanditist kann demgegenüber sogar Arbeitnehmer der Kommanditgesellschaft sein (BAG Urteil vom 11. Mai 1978 - 3 AZR 21/77 - AP Nr. 2 zu § 161 HGB).
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 277/91

    Streit um die Einstandspflicht einer französischen Aktiengesellschaft als

    Der Kommanditist kann demgegenüber sogar Arbeitnehmer der Kommanditgesellschaft sein (BAG Urteil vom 11. Mai 1978 - 3 AZR 21/77 - AP Nr. 2 zu § 161 HGB).
  • LAG Düsseldorf, 14.07.1999 - 12 Sa 236/99

    Betriebsübergang - Ehegattenarbeitsverhältnis/- innengesellschaft

    Bei Personengesellschaften, insbesondere der GbR, liegen die Dinge jedoch anders (vgl. BAG, Urteil v. 11.05.1978, 3 AZR 21/77, NJW 79, 999 f., BGH, Urteil v. 04.03.1990, NJW-RR 90, 736 f.).
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 241/91

    Streit über die Einstandspflicht einer französischen Aktiengesellschaft als

    Der Kommanditist kann demgegenüber sogar Arbeitnehmer der Kommanditgesellschaft sein (BAG Urteil vom 11. Mai 1978 - 3 AZR 21/77 - AP Nr. 2 zu § 161 HGB).
  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 276/91
    Der Kommanditist kann demgegenüber sogar Arbeitnehmer der Kommanditgesellschaft sein ( BAG Urteil vom 11. Mai 1978 - 3 AZR 21/77 - AP Nr. 2 zu § 161 HGB).
  • LAG Düsseldorf, 14.04.1999 - 12 Sa 236/99
  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.1991 - 14 Sa 77/90

    Sachliche Zuständigkeit des Arbeitgerichts; Persönliche Inanpruchnahme eines

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